No e-Patents

heise online News

Was war. Was wird.

3D-Universalbrille auf Funkbasis kommt im Dezember

3D-Blu-ray-Update für PS3 im Oktober

Studie: Junge Rennspiel-Fans fahren auch im echten Leben rasanter

Tablet mit 3D-Display

Videotext-Seite hilft bei Umstellung auf digitales Sat-TV

All-in-One-PC mit 3D-Touch-Display

Google vereinheitlicht Datenschutzrichtlinien

Verbatim bringt 100-GByte-Disc BDXL nach Europa

Blickwinkelstabile 16:9-Monitore bei LG

AMD zeigt Fusion-CPU mit integrierter DirectX-11-Grafik im Betrieb

Googles Musikladen öffnet wahrscheinlich noch vor Jahresende

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Informatik-Büro Christoph Lechleitner (IBCL)

Gültig ab: 1.3.2002 - Online verfügbar auf www.IBCL.at und als PDF.

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, diedas Informatik-BüroDipl.-Ing. ChristophLechleitner, im folgendenkurz "IBCL" genannt, gegenübereinem Vertragspartner, im folgenden "Kunde" genannt, erbringt.Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von IBCL angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungendes Kunden gelten nur, wenn sich IBCL diesen ausdrücklichund schriftlich unterworfen hat.

1.2 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. AllfälligeÄnderungen und Ergänzungen eines Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

1.3Änderungen dieser AGB

Änderungen der AGB können von IBCL jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage vonIBCL unter der URL http://www.ibcl.at/agb kundgemacht.

1.4 Gültigkeit für künftige Geschäfte

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.5 Folgen teilweiser Unwirksamkeit

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - ausser gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn undZweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Abschluss und Dauer von Verträgen

2.1 Vertragsabschluss

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn IBCL nachZugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die

vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Einrichtung eines Server-Dienstes oder Bekanntgabe von User-Login und Password) begonnen hat.Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt, soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

2.2 Vertragsdauer

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträgeüber den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die in Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen.

Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden.Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge sind unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich kündbar.

2.3 Dienstunterbrechung und Vertragsauflösung

2.3.1 Dienstunterbrechung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch IBCL.

IBCL ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen unter Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mitsofortiger Wirkung berechtigt.

2.3.2 Dienstabschaltung bei unzumutbarem Kundenverhalten

IBCL ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltungberechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte publiziert oder die "Netiquette" nicht einhält.

2.3.3 Dienstunterbrechung versus Vertragsauflösung

Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, blosser Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von IBCL.

2.3.4 Unberührtheit bestehender Ansprüche

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, dieaus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von

IBCL auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auch den Anspruch von IBCL auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchenunberührt.

2.3.5 Löschung von Inhaltsdaten

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer, IBCL zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. IBCL ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdatenberechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus derLöschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche IBCL gegenüber ableiten, zumal das TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder Bestellformular angeführtenPreise. Diese Preise verstehen sich, soferne nichts anderes angegeben ist, in EURO und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Preisänderungen

IBCL behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation wesentlichen Kosten eine Änderung des Entgelts vor.

Insbesondere behält sich IBCL gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Nutzung von für den Kunden bei IBCL betriebenen Serverdiensten kommt.

IBCL wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben;der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt.

3.3 Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt bzw. innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Lieferung bzw. Leistungsbeginn.Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Lieferung bzw. Leistungsbeginn, laufende verbrauchsunabhängige Kosten jährlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kostenmonatlich im nachhinein, verrechnet werden.

3.4 Inkassokosten

IBCL ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmässigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

3.5 Zahlungen mit Kreditkarte

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarten icht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können.IBCL geht davon aus, dass der Kunde seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

3.6 Ausschluss der Gegenverrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber IBCL und die Einbehaltung vonZahlungen aufgrund behaupteter, aber von IBCL nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

3.7 Ausschluss der Zurückhaltungsrechte

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.

4. Datenschutz

4.1 Personenbezogene Daten

IBCL darf aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kundes und Teilnehmers speichern: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, eMail-Adressen, Telefon- und Telefaxnummern, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, ausserdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des IBCL nötig ist.IBCL wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen, für die Verrechnung von Entgelten, oder zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebenerÜberwachungsvorgänge erforderlich sind, im notwendigen Umfang speichern.

4.2 Geheimhaltungsfplicht

IBCL und seine Mitarbeiter unterliegen dem gesetzlichen Fernmeldegeheimnis und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nur soweit eingesehen, als dies zur Erfüllung des Vertrages bzw. zur Verrechnung notwendig ist.Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

4.3 Dauer der Aufbewahrung von Inhaltsdaten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass IBCL nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für denKunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann IBCL keine Gewähr fürdie weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.

4.4Überwachung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass IBCL gesetzlich verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Datenverkehrs des Kunden teilzunehmen.

4.5 Referenzliste

Der Kunde gestattet IBCL die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma bzw. der von IBCL für ihn durchgeführten Aufträge in eine Referenzliste.

5. Datensicherheit

IBCL hat alle technischen möglichen und zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei IBCL gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwendenoder zu verändern, so haftet IBCL dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

6. Besondere Pflichten von IBCL

IBCL betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheitenerhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit derÜbertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von IBCL kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von IBCL.

Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen.Die Nutzung fremder Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber. IBCL behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor.Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber (inbesondere Backbone-Anbieter) oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungenoder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen.

IBCL haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

6.1 Haftung für Inhalte

IBCL haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste seitens IBCL zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von Internetseiten von IBCL erfolgt.

6.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Die Haftung von IBCL für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von IBCL für leichte Fahrlässigkeit, ausser bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

7. Besondere Pflichten des Kunden

7.1 Änderungen der Kundenanschrift

Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, sowie seiner eMail-Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

7.2 Verantwortung für rechtswidrige Inhalte

7.2.1 Pornographie, Nationalsozialismus

Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagtist.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber IBCL die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zuübernehmen.

7.2.2 Sonstige rechtswidrige Inhalte

Der Kunde verpflichtet sich, IBCL vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder aussergerichtlich berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird IBCL entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - ausser im Fall groben Verschuldens von IBCL - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

7.3 Netiquette

7.3.1 Allgemeine Netiquette

Der Kunde verpflichtet sichüberhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für IBCL oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist.Verboten ist demnach insbesondere jede Benutzung des Dienstes zurÜbertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

7.3.2 Verbot des "Spammens"

Verboten ist insbesondere "Spamming", das unerbetene Werben (aggressives Direct-Mailing)via E-Mail oder SMS ohne Zustimmung der Empfänger."Opt-In"-Lösung.

7.3.3 Information bei Schadenersatz

Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, IBCL unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder aussergerichtlich in Anspruch genommen wird.

7.4 Unterbindung von Datentransport

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass IBCL keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich IBCL anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.Wird IBCL Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.

7.5 Nutzung durch Dritte

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von IBCL.

7.6 Geheimhaltung von Passwörtern

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter, durch Weitergabe von Passwörter nan Dritte oder durch die Verwendung unzureichender, d.h. leicht erratbarer Passwörter entstehen; unzureichend sind z.B. (einzeln und in leichten Variationen bzw. einfachen Kombinationen) Namen, Kosenamen, Geburtsdaten, Telefonnummern und Adressdaten des Kunden bzw. seiner Verwandten, Freunde, KollegenInnen, Tiere, usw.

8. Besondere Rechte von IBCL

8.1 Referenzliste

IBCL ist berechtigt, jegliche durchgeführten Aufträge sowie laufende Dienstleistungen ohne weitere Zustimmung des Kunden in eigenen Referenzlisten anzugeben.

9. Besondere Bestimmungen bei Domains

9.1 Allgemein

IBCL vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist.

Die Domain wird von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle eingerichtet ("delegiert").IBCL fungiert auf die Dauer des Vertrages mit der Registrierungsstelle als Rechnungsstelle, sofern nicht anders vereinbart; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden (als Domain-Inhaber) und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Preisen für Domain Name-Server-Dienste (DNS-Dienste) nicht enthalten und wird vom IBCL dem Kunden zusätzlich weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

9.2 Vertragsdauer

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit IBCL aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

9.3 Vertragsbedingungen der Registierungsstellen

Bezogen auf die Domain gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungender jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

9.4 Marken- und Namensrecht

IBCL ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird IBC Ldiesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

10. Besondere Bestimmungen für Firewalls

10.1 Pflichten von IBCL

Bei Firewalls bzw. Routern, die von IBCL aufgestellt, betrieben, betreut oder überprüft werden bzw. wurden, hat IBCL mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass absolute Sicherheit (100%) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben sein kann.

10.2 Haftungsausschluss

Die Haftung von IBCL für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene, betreute oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder ausser Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.

11. Besondere Bestimmungen für Software

11.1 Nutzung fremder Software

11.1.1 Ausschluss der Gewähr

Für vom Kunden aus Internetangeboten (des IBCL) abgerufene Software, die nicht von IBCL erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen.

11.1.2 Einhaltung von Lizenzbestimmungen

Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.

Der Kunde hat die für solche Software vom Hersteller bzw. Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen und Weitergabebestimmungenzu beachten.

11.1.3 Schadloshaltung

Jedenfalls hält der Kunde IBCL vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.

11.2 Lieferung und Erstellung von Software

11.2.1 Leistungsumfang

Bei individuell von IBCL erstellter Software ist der Leistungsumfang direkt oder indirekt durchden schriftlichen und vom Kunden unterfertigten Auftrag bestimmt. Eine indirekte Bestimmung liegt vor, wenn im unterfertigten Auftrag auf ein Angebot oder Pflichtenheft ausdrücklich Bezug genommen wird.

11.2.2 Geistiges Eigentum

Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei IBCL, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.3 Gewährleistung

IBCL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

11.4 Rücktrittsrecht bei Mängel an Teilen

Werden von IBCL im Rahmen eines Auftrages oder einer Lieferung gleichzeitig Hard- und Software bzw. andere Dienstleistungen geliefert bzw. geleistet, so berechtigen allfällige Mängel an einzelnen Teilen bzw. nicht, auch hinsichtlich der anderen Teile zurückzutreten.Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen.

12. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Hard- undSoftware

12.1 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von IBCL.

12.2 Garantie und Gewährleistung

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestfristen für Garantie bzw. Gewährleistung.

12.3 Mängelbehebung

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von IBCL entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.

12.4 Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von IBCL zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des IBCL nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch IBCL bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mässigungsrecht ausgeschlossen.

12.5 Preise, Nebenkosten

Die vereinbarten Preise gelten ab Lager IBCL, ausschließlich Verpackung, Verladung und Transport. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von IBCL gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.

12.6 Mängelrüge

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.

12.7 Gewährleistungsausschlussgründe

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von IBCL bewirkter unsachgemäßer Anordnung oder Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von IBCL angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind.

12.7.1 Verschleissteile

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

12.7.2 Unsachgemässe Änderungen

Die Gewährleistung erlischt, wenn unsachgemässe Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

13. Besondere Bestimmungen für Content-Management-Systeme

13.1 WSA-Link auf WSA-gemanagter Site

Jeder Webauftritt, dessen Inhalt (Content) auch nur teilweise mittels WSA gewartet wird, muß einen Link mit dem Text "managed by IBCL's WSA" und dem Ziel http://wsa.ibcl.at/ enthalten.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Schriftform von Mitteilungen

Alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen haben schriftlich oder elektronisch zu erfolgen. Mitteilungen, die nicht als eingeschriebener Brief transportiert werden, gelten als zugestellt und einem eingeschriebenen Brief gleichwertig, sobald eine sich eindeutig darauf beziehende weitere Mitteilung erfolgt (Empfangsbestätigung, Auftragsbestätigung, ...).

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist Innsbruck.


Zuletzt geändert: 28.12.2007 22:54
Contact  -  Kontakt  -  +  -  @  -  Impressum  -  AGB  -  © 2008 IBCL